Schon gewusst? Streuobstanbau ist immaterielles Kulturerbe

Der Streuobstanbau ist im März 2021 in das bundesweite Verzeichnis für immaterielles Kulturerbe aufgenommen worden. Dabei geht es um das Wissen rund um den Streuobstanbau, z.B. über alte Sorten, deren Vermehrung und die Verarbeitung wie das Dörren oder Mosten. In den vergangenen Jahrzehnten ist bereits einiges an solchem Know-how verloren gegangen, bzw. ist nicht mehr so breit in der Gesellschaft vorhanden, wie es früher der Fall war.

Beispielhaft hierfür ist der heutige Umgang mit der alten Mostbirnensorte „Grüne Jagdbirne“. Die Grüne Jagdbirne ist sehr gerbstoffreich. Mit einer Reifezeit von Ende Oktober zählt sie zu den spätesten Birnensorten. Zusätzlich zur späten Reife sollte sie vor der Verarbeitung 6-8 Wochen gelagert werden. Ansonsten verursachen die Gerbstoffe ein unangenehmes pelziges Mundgefühl. Da dies vielen Streuobstwiesenbesitzern nicht bekannt ist, hört man immer wieder, die Grüne Jagdbirne tauge nichts, und die imposanten Bäume werden gefällt. Dabei ist sie unter Einhaltung des beschriebenen Vorgehens eine ganz besondere Birnensorte. Es gibt Mostereien in Baden-Württemberg, die aus ihr einen exquisiten Schaumwein herstellen.

Um also solches Wissen zu bewahren hat der Verband Hochstamm Deutschland mit einen Antrag beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg die Anerkennung des Streuobstanbaus als immaterielles Kulturerbe erwirkt. Näheres zum immateriellen Kulturerbe sowie weitere Infos zu den Aktivitäten von Hochstamm Deutschland finden sich auf deren Homepage: https://www.hochstamm-deutschland.de/#article-20

Hochstamm Deutschland bereitet derzeit den nächsten Schritt vor, nämlich die Aufnahme in das Europäische Kulturerbe. Streuobst-Saison wünscht dabei viel Erfolg.

Veröffentlicht in Uncategorized.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert